Unternehmen stehen heute vor der komplexen Herausforderung, die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen gewährleisten zu müssen. Die EU-Verordnungen zur Terror-Bekämpfung (EG 881/2002 und 2580/2001) verpflichten jedes national oder international agierende Unternehmen zu umfangreichen Prüfmaßnahmen zur Identifikation und Vermeidung verbotener Geschäftskontakte. Die Missachtung dieser Verordnungen zieht nicht nur hohe Geld- oder Gefängnisstrafen mit bis zu 15 Jahren nach sich – mangelhafte Compliance kann über die strafrechtliche Verfolgung hinaus weitreichende Folgen Ihr Unternehmen haben: | Gravierende Imageverluste | Absturz der Börsennotierung | Wegfall lukrativer Märkte (vor allem des US-amerikanischen Markts)
Die lückenlose Absicherung der Lieferkette kann für Unternehmen also überlebenswichtig sein. Aus diesem Grund sollte Compliance integraler Bestandteil jeder Unternehmensphilosophie werden.
Das Problem Die bestehenden Gesetze definieren nicht eindeutig, wie Compliance in Unternehmen umzusetzen ist. Dennoch haben Wirtschaftsbeteiligte die Aufgabe sicherzustellen, dass die geprüften Daten immer dem aktuellsten Stand entsprechen. Denn geschlossen ist die Compliance-Kette erst dann, wenn alle Geschäftspartner – Personen und Firmen – laufend gegen die aktuellen Sanktionslisten abgeglichen werden. Diese Überprüfung betrifft auch (externe) Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens. Häufige Aktualisierungen der Sanktionslisten sowie Veränderungen innerhalb der eigenen Geschäftsbeziehungen machen eine kontinuierliche Prüfung von Geschäftskontakten besonders komplex.
Sicheres und wirtschaftliches Compliance-Management ist daher nur IT-basiert zu erreichen. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer Workshops mit unserem Know-how bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Unsere Workshop- und Beratungsthemen sind u. a.: | US-Business: US-Import Security Filing Regulations (10 + 2) | Compliance: Antiterrorlistenprüfung und Exportkontrolle | Sicherheit der Internationalen Lieferkette – Risiko-Management der EU-Zollverwaltung
Beratungs- und Workshop-Konzept Exportkontrolle | Entwicklung des Exportkontrollrechts, politische Zusammenhänge und Ausblick | Grundbegriffe | Rechtssystem der Exportkontrolle • Internationales Recht (Regime, Internationale Verträge) • US-Reexportrecht im Überblick • Europäisches Recht (Dual-use-Verordnung, Iran-Verordnung) • Deutsches Recht | Verbote und Embargos (EG-Iran-Verordnung Nr. 423/2007); Verschärfung der europäischen Sanktionen gegen den Iran; Wachsamkeitspflichten heimischer Banken gegenüber iranischen Banken; Ausweitung der Ausfuhrverbote für Dual-use-Güter; Zusätzliche Anmeldepflichten für iranische Transportgesellschaften; Erfüllungsverbot; Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. | Genehmigungspflichten für Ausfuhren, §§ 5 ff. AWV (Extra-Handel/Intra-Handel; gelistet/nicht gelistet) | Anti-Terrorismus-Verordnungen (EG-Verordnung Nr. 2580/2001 und 883/2002) | US-Reexportrecht (export administration act) | Anwendung der Ausfuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsordnung) | Technische Unterstützung und Genehmigungspflichten (§§ 45 ff. AWV) | Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 40 ff. AWV)
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