Hübner Exportkontrolle/Compliance

Immer auf der sicheren Seite

Unternehmen stehen heute vor der komplexen Herausforderung, die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäftsbeziehungen gewährleisten zu müssen. Die EU-Verordnungen zur Terror-Bekämpfung (EG 881/2002 und 2580/2001) verpflichten jedes national oder international agierende Unternehmen zu umfangreichen Prüfmaßnahmen zur Identifikation und Vermeidung verbotener Geschäftskontakte. Die Missachtung dieser Verordnungen zieht nicht nur hohe Geld- oder Gefängnisstrafen mit bis zu 15 Jahren nach sich – mangelhafte Compliance kann über die strafrechtliche Verfolgung hinaus weitreichende Folgen Ihr Unternehmen haben:
Gravierende Imageverluste
Absturz der Börsennotierung
Wegfall lukrativer Märkte (vor allem des US-amerikanischen Markts)

Die lückenlose Absicherung der Lieferkette kann für Unternehmen also überlebenswichtig sein. Aus diesem Grund sollte Compliance integraler Bestandteil jeder Unternehmensphilosophie werden.

Das Problem
Die bestehenden Gesetze definieren nicht eindeutig, wie Compliance in Unternehmen umzusetzen ist. Dennoch haben Wirtschaftsbeteiligte die Aufgabe sicherzustellen, dass die geprüften Daten immer dem aktuellsten Stand entsprechen. Denn geschlossen ist die Compliance-Kette erst dann, wenn alle Geschäftspartner – Personen und Firmen – laufend gegen die aktuellen Sanktionslisten abgeglichen werden. Diese Überprüfung betrifft auch (externe) Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens. Häufige Aktualisierungen der Sanktionslisten sowie Veränderungen innerhalb der eigenen Geschäftsbeziehungen machen eine kontinuierliche Prüfung von Geschäftskontakten besonders komplex.

Sicheres und wirtschaftliches Compliance-Management ist daher nur IT-basiert zu erreichen. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer Workshops mit unserem Know-how bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Unsere Workshop- und Beratungsthemen sind u. a.:
US-Business: US-Import Security Filing Regulations (10 + 2)
Compliance: Antiterrorlistenprüfung und Exportkontrolle
Sicherheit der Internationalen Lieferkette – Risiko-Management der EU-Zollverwaltung

Beratungs- und Workshop-Konzept Exportkontrolle
Entwicklung des Exportkontrollrechts, politische Zusammenhänge und Ausblick
Grundbegriffe
Rechtssystem der Exportkontrolle
  
  Internationales Recht (Regime, Internationale Verträge)
  
  US-Reexportrecht im Überblick
  
  Europäisches Recht (Dual-use-Verordnung, Iran-Verordnung)
  
  Deutsches Recht
Verbote und Embargos (EG-Iran-Verordnung Nr. 423/2007); Verschärfung der
   europäischen Sanktionen gegen den Iran; Wachsamkeitspflichten heimischer Banken
   gegenüber iranischen Banken; Ausweitung der Ausfuhrverbote für Dual-use-Güter;
   Zusätzliche Anmeldepflichten für iranische Transportgesellschaften; Erfüllungsverbot;
   Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen.
Genehmigungspflichten für Ausfuhren, §§ 5 ff. AWV
   (Extra-Handel/Intra-Handel; gelistet/nicht gelistet)
Anti-Terrorismus-Verordnungen (EG-Verordnung Nr. 2580/2001 und 883/2002)
US-Reexportrecht (export administration act)
Anwendung der Ausfuhrliste (Anhang zur Außenwirtschaftsordnung)
Technische Unterstützung und Genehmigungspflichten (§§ 45 ff. AWV)
Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 40 ff. AWV)

Sie haben weitere Fragen zum Thema Compliance oder unseren Workshops?
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
zum Kontakformular

Seite drucken
SUCHEN
IHR ANSPRECHPARTNER
Unsere Experten
helfen Ihnen gerne weiter:

Gerhard Friese
Tel.: 02473/ 931370
KUNDENSTATEMENTS
Erfahren Sie mehr darüber was
unsere Kunden über uns sagen.

weiterlesen
KONTAKT
Nobelstrasse 6 | 52152 Simmerath
Tel.: 02473 / 93 13 70 | Fax: 02473 / 93 13 720
info@huebner-aachen.de