ACHTUNG: EMCS ist ab 1. Januar 2011 verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2011 müssen innergemeinschaftliche Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung ausnahmslos elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Dies gilt nicht für Waren, die der Kaffee- oder Alkopopsteuer unterliegen. Beförderungen unter Steueraussetzung zwischen EU-Mitgliedstaaten mit BVD (Begleitendes Verwaltungsdokument) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Damit tritt die Einführung von EMCS wie geplant EU-weit in die nächste Phase. Das BVD kann nur noch für Beförderungen innerhalb des Steuergebietes verwendet werden, sofern die Waren nicht über einen anderen Mitgliedstaat befördert werden. Dies gilt für die Verwendung von Versendungsanmeldungen im Energiesteuerbereich entsprechend. Die Teilnahme an EMCS kann in Deutschland auf unterschiedliche Weise erfolgen, weitere Informationen dazu finden Sie auf der Fachseite Teilnahme am IT-Verfahren EMCS.
Auf Grund der Formalitäten, die mit der Anmeldung zur Teilnahme an EMCS bzw. der Nutzung von EMCS verbunden sind, wird erneut dringend empfohlen, frühzeitig eine entsprechende Anmeldung bei den zuständigen Stellen vorzunehmen. Ohne eine rechtzeitige und vorherige Teilnahmeanmeldung ist ein Nachrichtenaustausch mit EMCS nicht möglich. Nimmt ein Wirtschaftsbeteiligter in Deutschland ab dem 1. Januar 2011 nicht an EMCS teil, d. h. ist im Zeitpunkt der Eröffnung des Beförderungsvorgangs der Versender und/oder der Empfänger (Steuerlagerinhaber, registrierter Empfänger oder registrierter Versender) nicht für eine Teilnahme an EMCS mit den erforderlichen Angaben angemeldet, ist die Durchführung des Beförderungsvorgangs mit EMCS nicht möglich. Dies bedeutet, dass in diesem Fall ein Steueraussetzungsverfahren nicht wirksam eröffnet worden ist. Steuerschuldrechtliche Konsequenzen können sich ggf. anschließen.
Für den elektronischen Nachrichtenaustausch mit EMCS mittels EDIFACT sind die erforderlichen Vordrucke einzureichen unter:
Bundesfinanzdirektion Südost – Dienstort Weiden
Asylstraße 17
92637 Weiden
Für die kostenlose Nutzung der IEA (Internet EMCS Anwendung) ist der Antrag auf Erfassung der Steuernummer, für die ein ELSTER-Zertifikat ausgestellt worden ist (Vordruck 033087), zu übersenden an:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Postfach 100761
01077 Dresden
Auf Grund der Formalitäten, die mit der Anmeldung zur Teilnahme an EMCS bzw. der Nutzung von EMCS verbunden sind, wird erneut dringend empfohlen, frühzeitig eine entsprechende Anmeldung bei den zuständigen Stellen vorzunehmen. Ohne eine rechtzeitige und vorherige Teilnahmeanmeldung ist ein Nachrichtenaustausch mit EMCS nicht möglich. Nimmt ein Wirtschaftsbeteiligter in Deutschland ab dem 1. Januar 2011 nicht an EMCS teil, d. h. ist im Zeitpunkt der Eröffnung des Beförderungsvorgangs der Versender und/oder der Empfänger (Steuerlagerinhaber, registrierter Empfänger oder registrierter Versender) nicht für eine Teilnahme an EMCS mit den erforderlichen Angaben angemeldet, ist die Durchführung des Beförderungsvorgangs mit EMCS nicht möglich. Dies bedeutet, dass in diesem Fall ein Steueraussetzungsverfahren nicht wirksam eröffnet worden ist. Steuerschuldrechtliche Konsequenzen können sich ggf. anschließen.
Für den elektronischen Nachrichtenaustausch mit EMCS mittels EDIFACT sind die erforderlichen Vordrucke einzureichen unter:
Bundesfinanzdirektion Südost – Dienstort Weiden
Asylstraße 17
92637 Weiden
Für die kostenlose Nutzung der IEA (Internet EMCS Anwendung) ist der Antrag auf Erfassung der Steuernummer, für die ein ELSTER-Zertifikat ausgestellt worden ist (Vordruck 033087), zu übersenden an:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Postfach 100761
01077 Dresden
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