Änderung der länderbezogenen Embargos…

Die Embargosituation, die eine permanente Informationsbeschaffung von Exporteuren verlangt, verändert sich. Gespräche vom 24.11.2013 zwischen den E3+3 Staaten und der iranischen Seite über das dortige Nuklearprogramm haben eine erste Einigung erbracht.
Das Ergebnis ist eine auf sechs Monate befristete Lockerung von einzelnen Sanktionen gegen den Iran.

Als Gegenzug soll der Iran konkrete Zusagen bezüglich seines Atomprogramms erbringen.

Europaseitig sollen die u.g. Sanktionen gelockert werden:

  • Aussetzung des Importverbotes für petrochemische Produkte aus Iran
  • Aussetzung des Handelsverbotes für Gold und andere Edelmetalle mit Iran
  • Aussetzung des Versicherungsverbotes für Transporte iranischen Öls, soweit Transporte in Staaten außerhalb der EU betroffen sind
  • Heraufsetzung der Schwelle, oberhalb derer Finanztransfers mit Iran-Bezug einer Genehmigung (in Deutschland: der Deutschen Bundesbank) bedürfen

Um diese Sanktionen zu lockern ist eine Änderung in der entsprechenden EU-Rechtsakte erforderlich.

Nähere Informationen bezüglich dem Zeitpunkt der Umsetzung in geltendes Recht und die Inhalte der Sanktionen sind noch nicht bekannt.
Bis dahin treten die bisherigen Sanktionen gegen den Iran unverändert in Kraft.

Detaillierte Informationen zu den länderbezogenen Embargos vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten Sie hier.

 



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