Änderungen zu der Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer…
am 07.02.2014 informierte das Bundesministerium der Finanzen das ab dem 01.03.2014 die Verfahrenserleichterungen des Zugelassenen Ausführers auch für Indien gelten.
Da die Unterrichtungs-/ Genehmigungspflichten für die Ausfuhr nicht gelisteter Güter nach Indien bereits 2011 mit Änderung des damaligen § 5d AWV entfallen ist, ist diese Änderung feststehend.
Eine automatische Anpassung der Bewilligungen ist nicht vorgesehen. Die jeweiligen Bewilligungsinhaber sollten mit dem zuständigen Hauptzollamt in Kontakt treten und den Länderkreis der Bewilligung neu zu definieren.
Zollseitig soll der entsprechende Länderkreis in allen ZA-Bewilligungen zeitnah IT-gestützt um das Land Indien bereinigt werden. Der Datensatz mit dem reduzierten Länderkreis soll dann in das ATLAS-System vom Zoll übertragen werden. Einen genauer Termin für den Skripteinsatz wurde bisher noch nicht bekannt gegeben.
Die detaillierten Informationen zu den Änderungen der Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer vom Bundesministerium für Finanzen können Sie hier einsehen.
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