Änderungen zur Einleitung des Nachforschungsverfahrens (Follow Up)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren Sie heute über eine Mitteilung des ITZ-Bund an alle ATLAS-Teilnehmer, dass ab dem 24. April 2020 bei Ausfuhrvorgängen die Einleitung Nachforschungsverfahren / Follow Up erst nach 300 Tagen (statt bisher 90 Tage) für überlassene Vorgänge gestartet wird.
Die Mitteilung mit weiteren Informationen des ITZ-Bund finden Sie hier.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hübner IT Solutions GmbH
Quelle: Informationstechnikzentrum Bund (ITZ-Bund)
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