Auflösung des Freihafens Hamburg
Zu Beginn des neuen Jahres tritt das nach langen Diskussionen vom Senat der Hanse Stadt Hamburg beschlossene Gesetz zur Aufhebung des Freihafens in Kraft. Der für Unternehmen vorteilhafte Effekt der einfuhrabgaben freien Lagerung von Ware fällt ebenso weg, wie die damit verbundenen aufwendigen Kontrollen des Leer- und Durchgangsverkehrs an der Freizonengrenze.
In Zukunft gelten also im Hamburger Hafen nur noch die allgemeingültigen Regelungen für Seezollhäfen in der EU.
Das heißt u. a. für Sie: Nichtgemeinschaftswaren, die in das Zollgebiet der Europäische Union verbracht werden, müssen unmittelbar nach Ihrer Ankunft im Hamburger Hafen einer zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden.
Die Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren ist nur noch unter zollamtlicher Überwachung im Rahmen der vorübergehenden Verwahrung oder in einem Zolllager möglich.
Wir legen den Betroffenen nahe, sich frühzeitig mit den veränderten Zollbestimmungen vertraut zu machen und die derzeitigen Geschäftsprozesse auf die Veränderung zu prüfen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zoll.deIhr Zoll-Team der Hübner IT Solutions GmbH
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