Ausnahmslose Screening-Pflicht für Luftfrachtsendungen

Mit der am 03.12.2012 in Kraft tretenden neuen Regelung der Transport Security Administration (TSA) werden alle Sendungen, die per Luftfracht in einer Passagiermaschine in die USA verbracht werden, einem Einhundert-Prozent-Screening unterzogen.  Die daraus resultierenden Konsequenzen für deutsche Unternehmen sind eindeutig: Zusätzliche Kosten, Verzögerungen bei Termingeschäften u. U. aber auch Qualitätseinbußen durch notwendiges Öffnen der Fracht aus Sicherheitsgründen.

Um diesem entgegenzuwirken, hat die EU durch frühe Verhandlungen erreicht, dass die USA die wechselseitigen Sicherheitsstandards für Luftfracht ab dem 01.06.2012 anerkennen. Laut diesen Sicherheitsvorgaben müssen Luftfrachtsendung entweder ihren Ursprung bei einem bekannten Versender (bV) haben oder von einem reglementierten Beauftragten gesichert werden. Da die europäische Verpflichtung aber erst zum 25.03.2013 wirksam wird, bleibt zunächst unklar, wie Sendungen zwischen diesen Stichtagen behandelt werden.

Es ist anzunehmen, dass Sendungen die also nicht von einem bekannten Versender stammen oder von einem reglementierten Beauftragten gesichert sind, einem doppelten Sicherheitscheck unterlaufen werden.

Sollten Sie zu diesem Artikel oder zum Thema noch mehr Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Die Hübner IT Solutions GmbH arbeitet derzeit mit zwei Experten in Sachen Luftfrachtsicherheit zusammen:

SCSC International GmbH                            www.scsc-int.com

Security Training International GmbH            www.sti-training.com

 

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