BMF: Verlängerung der Übergangsfristig Lieferungen
Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ vom 2. Dezember 2011(BGBl. I S. 2416) wurden u. a. die §§ 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1. Januar 2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Für bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 2011 geltenden Rechtslage geführt wird.
Lesen Sie hier das vollständige Schreiben: www.bundesfinanzministerium.de
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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