CETA-Abkommen ist vorläufig in Kraft getreten
Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist am 21. September 2017 in Kraft getreten – zumindest in Teilen.
Für Waren mit Ursprung in Kanada bei beantragter Begünstigung „3XX“ werden ermäßigte Abgabensätze gewährt, wenn eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (TARIC-Unterlagencodierung N864) angemeldet wird. Der Nachweis der Direktbeförderung entfällt (Unterlagencodierung 7HHF).
Das Abkommen sieht beim Gewähren von ermäßigten Abgabensätzen im Post- und Reiseverkehr derzeit keine Vereinfachungen vor. Die Unterlagencodierung „4EEP“ ist daher nicht anwendbar. So teilte es das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit.
Die offizielle Stellungnahme des ITZBund finden Sie hier: Informationsschreiben
Quelle: ITZBund
Für Waren mit Ursprung in Kanada bei beantragter Begünstigung „3XX“ werden ermäßigte Abgabensätze gewährt, wenn eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (TARIC-Unterlagencodierung N864) angemeldet wird. Der Nachweis der Direktbeförderung entfällt (Unterlagencodierung 7HHF).
Das Abkommen sieht beim Gewähren von ermäßigten Abgabensätzen im Post- und Reiseverkehr derzeit keine Vereinfachungen vor. Die Unterlagencodierung „4EEP“ ist daher nicht anwendbar. So teilte es das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit.
Die offizielle Stellungnahme des ITZBund finden Sie hier: Informationsschreiben
Quelle: ITZBund
zurück Seite drucken