CETA-Abkommen ist vorläufig in Kraft getreten

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist am 21. September 2017 in Kraft getreten – zumindest in Teilen.

Für Waren mit Ursprung in Kanada bei beantragter Begünstigung „3XX“ werden ermäßigte Abgabensätze gewährt, wenn eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (TARIC-Unterlagencodierung N864) angemeldet wird. Der Nachweis der Direktbeförderung entfällt (Unterlagencodierung 7HHF).

Das Abkommen sieht beim Gewähren von ermäßigten Abgabensätzen im Post- und Reiseverkehr derzeit keine Vereinfachungen vor. Die Unterlagencodierung „4EEP“ ist daher nicht anwendbar. So teilte es das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit.

Die offizielle Stellungnahme des ITZBund finden Sie hier: Informationsschreiben

Quelle: ITZBund


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