Der Brexit und seine Auswirkungen
Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union mit Ablauf des 31.01.2020 verlassen. Da das Recht der europäischen Union bis zum 31.12.2020 jedoch noch greift, gibt es keine exportkontrollrechtlichen Auswirkungen. Daher ergeben sich keine neuen oder geänderten Genehmigungspflichten.
Ab dem 01.01.2021 wird das Vereinigte Königreich als Drittland in exportkontrollrechtlicher Hinsicht gelten. Dies hat zur Folge, dass Lieferungen in das Vereinigte Königreich (England, Nordirland, Schottland und Wales) als Ausfuhren, und nicht mehr als Verbringungen, anzusehen wären. Hierdurch würden neue Genehmigungspflichten entstehen.
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Mit freundlichen Grüßen
Hübner IT Solutions GmbH
Quelle: www.bafa.de
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