Drei Jahre Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.

Seit 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten / Authorized Economic Operator beantragen. Der Status berechtigt – je nach Variante zu Vergünstigungen bei Zollkontrollen und/oder zollrechtlichen Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.

Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten kann in folgenden Varianten erteilt werden:
AEO Zollrechtliche Vereinfachungen (AEO C)
AEO Sicherheit (AEO S)
AEO Zollrechtliche Vereinfachungen / Sicherheit (AEO F)

Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen.

In Deutschland haben in den ersten drei Jahren 1.645 Unternehmen davon Gebrauch gemacht, durch den Status eines AEO ihre besondere Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen. Dabei entschieden sich die weitaus meisten für den AEO F (878), der AEO C wurde 752 Mal vergeben, der AEO S 18 Mal. Dabei liegt Deutschland hinsichtlich der Anzahl der zertifizierten Unternehmen EU-weit an erster Stelle, gefolgt von den Niederlanden (457 AEO) und Frankreich (386 AEO). Durch die Summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen rücken die Vorteile des Status 2011 verstärkt in den Blickpunkt, weswegen mit steigender Tendenz bei der Zahl der Anträge zu rechnen ist.

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