Einfuhrumsatzsteuer: Verschiebung des Fälligkeitszeitpunktes

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz verschoben. ITZBund informierte, dass der Fälligkeitszeitpunkt ab 01. Dezember 2020 für Einfuhren des Aufschubzeitraums Dezember einheitlich vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021 verschoben wird. Die Fälligkeitstermine für anschließende Aufschubzeiträume verschieben sich entsprechend.

Das detaillierte Schreiben des ITZBund finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hübner IT Solutions GmbH

 

Quelle: www.itzbund.de



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