EMCS ab 1. Januar 2012 auch für ausschließlich nationale Beförderungsvorgänge verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch ausschließlich nationale Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung elektronisch unter Verwendung von EMCS eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung mit Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
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