Ermächtigter Ausführer – Vereinfachungen im Präferenzrecht

Die deutsche Zollverwaltung veröffentlichte am 20.01.2015 das aktualisierte Merkblatt „Ermächtigter Ausführer“.

Im Hinblick auf den Warenverkehr mit der Republik Korea (Südkorea) gewinnt das Präferenzrecht immer größere Bedeutung, stellt der Zoll fest. Die Bewilligung soll nun nicht mehr auf bestimmte Warenverkehre begrenzt werden, sondern für alle Präferenzregelungen, in denen die Vereinfachung als Ermächtigter Ausführer vorgesehen ist, gelten. Eine Einschränkung kann lediglich über die erforderliche Arbeits- und Organisationsanweisung ("AuO") erfolgen

Da es offenbar vielen Unternehmen schwer fällt, die zusammen mit dem Antrag dem Hauptzollamt vorzulegende individuelle AuO zu formulieren, bietet das Merkblatt vertiefte Informationen und Hilfestellung für die Erarbeitung der AuO.

Die Person, die im Unternehmen für die ordnungsgemäße und rechtskonforme Umsetzung des Verfahrens „Ermächtigter Ausführer“ verantwortlich ist, wird neben zahlreichen organisatorischen Maßnahmen zum Gesamtverantwortlichen ernannt. Diese Person muss über ausreichende Kenntnisse im Präferenzrecht verfügen und die Befugnis besitzen, steuernd (Steuerungs-, Stopp- und Weisungsbefugnis) in die betrieblichen Abläufe eingreifen zu können, sofern dies für die Einhaltung der präferenziellen Voraussetzungen erforderlich ist. Er/Sie hat die mit der Ausfertigung der Präferenznachweise beschäftigten Personen im Unternehmen zu überwachen und sicherzustellen, dass diese die Ursprungsregeln kennen, verstehen und sicher anwenden.

Links:

Merkblatt Ermächtigter Ausführer, Version 20. Januar 2015

Fachmeldung auf zoll.de "Merkblatt Ermächtigter Ausführer"

Quelle: Bundesministerium der Finanzen auf www.zoll.de



zurück
Seite drucken
SUCHEN
KONTAKT
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

zum Kontakformular
KONTAKT
Nobelstrasse 6 | 52152 Simmerath
Tel.: 02473 / 93 13 70 | Fax: 02473 / 93 13 720
info@huebner-aachen.de