Europäische Kommission veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2020

Die Europäische Kommission hat die aktuelle Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 01. Januar 2020 gilt, veröffentlicht.

Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung von Ein- bzw. Ausfuhr für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Das Umschlüsselungsverzeichnis der Europäischen Kommission in Excelformat bietet zwei Sortierfunktionen und bildet Referenzen der KN-Positionen zu möglichen Positionen des Anhang I EG-Dual-Use-VO ab, die insbesondere bei der Ausfuhr geprüft und als Ergebnis in den Ausfuhrzollanmeldungen zu codieren sind (z. B. Y901 oder X002).

Sie finden das Umschlüsselungsverzeichnis unter: https://trade.ec.europa.eu/doclib/html/155445.htm und weitere Informationen der Europäischen Kommission zum Thema hier.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hübner IT Solutions GmbH

 

Quelle: Europäische Kommission



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