Gültigkeit Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen 2020 verlängert

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen aus 2020 behält auch über den Jahreswechsel grundsätzlich seine Gültigkeit und wird nicht wie üblich zum 01. Januar neu veröffentlicht.

Eine Neufassung des Merkblatts wird voraussichtlich im März 2021 vorliegen, welches dann für die Bereiche Ausfuhr und Versand neu gefasst sein wird.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Hübner IT Solutions GmbH

 

Quelle: www.zoll.de



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