Zollprüfungen in Unternehmen…

Die Relevanz der Zollprüfungen in Unternehmen wird immer schwerwiegender. Durch die Einführung des Zollabfertigungssystem ATLAS können die Zollbeamten viel einfacher auf die Daten vergangener Zollabwicklungen zugreifen, wodurch die Gründlichkeit und die Effizienz der Zollprüfungen gestiegen sind.

Um diese Zollprüfungen ohne Beanstandungen zu gewährleisten, müssen sich Unternehmen sorgfältig darauf vorbereiten. Ein nachteiliges Prüfungsergebnis kann mit einer Nacherhebung von Abgaben verbunden sein, auch besteht die Möglichkeit dass sich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ergeben. Auch erschwert ein nachteiliges Prüfungsergebnis u.a. zukünftige Anträge auf Bewilligungen.

Die Betriebliche Prüfung vom Zoll ist in vier Prüfungsarten aufgeteilt: Außen- und Zollprüfung, Außenwirtschaftsprüfung, Präferenzprüfung,  und Marktordnungsprüfung. Der Fokus der Zollprüfungen liegt neben den Bewilligungsvoraussetzungen und Verfahrenserleichterungen insbesondere auf der nachträglichen Überprüfung von Zollanmeldungen und lückenlosen Prüfpfaden und Belegflüssen.

Eine gute Richtlinie für die Betriebliche Zollprüfung sind die unten aufgeführten Punkte:

  • Der Materialstamm sollte zollprüfungsgerecht aufbereitet sein weil der Prüfungszeitraum 3 Jahre rückwirkend ist und bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten kann der Prüfungszeitraum rückwirkend verlängert werden
  • Vermeidung von Ordnungswidrigkeitsverfahren durch unternehmenseigene Aufdeckung von Fehlern und Behebung mit Hinweis auf Veränderungen in einer Arbeits- und Organisationsanweisung
  • Einsatz einer unternehmensinternen integrierten elektronischen Zollabwicklung mit Hübner-Import,  Hübner-Export und Hübner-Präferenz , um Fehler durch Belegflussbrüche zu vermeiden und einen Prüfpfad sicherzustellen, der den Anforderungen von Zollprüfungen durchgängig gerecht wird

 

Für einen Check Ihrer Zollprozesse im Unternehmen unter Zollprüfungsgesichtspunkten stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.



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